Unsere Angebote sind stets freibleibend. Telefonische und mündliche Vereinbarungen und Absprachen mit unseren Vertretern erlangen erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Abweichungen in den Aufträgen der Käufer gegenüber unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für uns nicht bindend, wenn wir unser Einverständnis nicht schriftlich erklärt haben. Die nachträgliche Berichtigung etwa vorkommender Irrtümer in Angeboten und Rechnungen ist uns ausdrücklich und im jedem Falle gestattet.
Alle unsere Angaben über Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Nach Ablauf der vereinbarten Abruffrist können, unbeschadet gesetzlicher Rechte, Lieferungsrückstände von uns gestrichen werden. Bei Verzögerung im Abruf wesentlicher Mengen können wir vom Vertrag zurücktreten.
Sollte der Verkäufer in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung seine Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Tage der Lieferung gültige neue Preis berechnet. Im Falle einer Erhöhung der Preise ist der Käufer innerhalb einer Frist von 1 Woche nach ihrer Bekanntgabe zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Auf die vereinbarten Preise ist zusätzlich gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.
Unvorhergesehene Ereignisse geben uns ebenso wie die Fälle höherer Gewalt das Recht, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn sich aus anderen Ursachen die bestehenden Verhältnisse so ändern, dass die Erledigung des Vertrages wesentlich behindert oder erschwert wird. Unter den Begriff der unvorhergesehenen Ereignisse oder der höheren Gewalt fallen insbesondere Mobilmachung, Krieg Blockade, Aus– und Einfuhrverbot, Brand Betriebsstörung, Mangel an Kohlen, Roh- und Betriebsstoffen, usw.
Beanstandungen über Ausführung, Güte, Menge und Gewicht können nur dann berücksichtigt werden , wenn der nachweisliche Ausfall mehr als 5 % der gelieferten Ware beträgt. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % von den aufgegebenen Mengen sind gestattet. Beanstandungen müssen ferner innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Sendung durch schriftliche Anzeige zu unserer Kenntnis gelangt sein. Bei von uns anerkannten Beanstandungen wird nach unserer Wahl kostenfreier Ersatz geliefert oder der gezahlte Verkaufspreis zurückerstattet; dagegen werden irgendwelche weiteren Ansprüche, insbesondere für verauslagte Frachten, Löhne, Unkosten und Verzugsstrafen abgelehnt.
Falls im Auftrag nichts über die Verpackung vorgeschrieben ist, wählen wir die Verpackung nach unserem Ermessen.
Die Ware wird bis zum Bestimmungsort, ganz gleich auf welchem Wege und mit welchen Verkehrsmitteln, stets auf Gefahr des Käufers befördert. Verkehrsabgaben, soweit sie nicht im Falle frachtfreier fob- oder cif-Lieferungen uns zufallen, trägt der Käufer, wenn sie nicht Grund gesetzlicher Bestimmungen der Verkäufer allein tragen muss. Wir übernehmen weder eine Verpflichtung für rechtzeitige Beförderung noch für volle Ausnutzung der Ladefähigkeit der Beförderungsmittel.
Werden bei Geschäftsabschluss keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart, so sind unsere Rechnungen innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto zahlbar. Für internationale Kunden gilt Vorauskasse, es sei denn, es wurden andere Zahlungs-Bedingungen schriftlich und/oder mündlich mit der Geschäftsleitung vereinbart. Wenn wir nachträglich Nachteiliges über die Kreditfähigkeit eines Käufers erfahren, so haben wir das Recht, vom Vertrag auch nach teilweiser Erfüllung, zurückzutreten, oder unsere Leistungen solange zurückzustellen, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheiten für sie geleistet sind. Treten die geschilderten Umstände während der Laufzeit eines Schecks oder Wechsels bei dem Käufer oder Akzeptanten ein. So sind wir berechtigt, den Scheck oder Wechsel jederzeit zurückzugeben. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, sofortige Barzahlung gestundeter Forderungen zu verlangen. Pfändungen oder jede andere Gefährdung unseres Eigentumsrechtes sind uns sofort anzuzeigen. Eine - wenn auch begründete - Beanstandung berechtigt den Käufer nicht, die Zahlung hinauszuschieben oder die Zahlungsbedingungen zu ändern. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Rechnungsbetrag zu berechnen. Bei Zahlungseinstellung, bei Antrag auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, richterliche Vertragshilfe oder einem Gesuch um Stundung oder Schulderlass werden sämtliche uns zustehenden Ansprüche fällig.
Bis zur vollständigen Tilgung aller Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung, auch aus anderen und künftigen Geschäften des Käufers mit uns, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich für die Dauer des Eigentumsvorbehalts des Verkäufers zur sachgemäßen und pfleglichen Behandlung der Ware. Der Käufer darf die Ware im Rahmen seines ordnungsmäßigen üblichen Geschäftsbetriebes veräußern und verarbeiten. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Ware im Falle der Verarbeitung zu einer neuen Sache wird ausgeschlossen. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware; sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vodrag_handleIntroTitleTextdelete_outlinerbehaltsware werden mit allen Nebenrechten schon jetzt bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen aus Warenlieferungen an uns abgetreten und zwar in voller Höhe, ohne Rücksicht darauf, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft worden ist. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherheit, jedoch nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren nach oder ohne Verarbeitung verkadrag_handleHerotitlebackgroundselectdelete_outlineuft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur nach Maßgabe der vorstehenden Vereinbarungen über die Abtretung der Kaufpreisforderung berechtigt. Im Falle der Pfändung der Ware oder der bei Weiterverkauf an ihre Stelle getretenen Kaufpreisforderungen an einen Dritten ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bedingungen übertragenen Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben und zurückzuübertragen, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.
Alle Produkte der Firma Reifenglatt GmbH unterliegen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
Für alle aus der Geschäftsverbindung mit uns sich ergebenden Rechte und Pflichten ist D – 79539 Lörrach Erfüllungsort und Gerichtsstand.